AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 GELTUNG UND ALLGEMEINES

(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Isabelle Schlomann, Birkenhain 3a in 32584 Löhne durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

(3) Der Auftragnehmer kann die Fotografien selbst oder durch Dritte durchführen lassen.

(4) „Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

(5) Der Auftragnehmer ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

(6) Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

(7) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden. Die von der Auftragnehmerin angebotenen Leistungen sind vom Kunden zu überprüfen.

(8) Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Der Vertrag kommt mit der Erteilung des angebotenen Auftrages zustande. Dies kann schriftlich, per E-Mail oder fernmündlich oder durch Zahlung der Anzahlung erfolgen.

§2 NUTZUNGS- UND URHEBERRECHT

(1) Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.

(2) Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-, Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Auftragsnehmer. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.

(3) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragsnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.

(4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form einer digitalen Online Galerie (z.B. picdrop) oder wie vereinbart über.

(5) Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadenersatz.

(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von der Fotografin ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

(7) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.

§3 VERGÜTUNG

(1) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet. Für den Fall, dass der Auftragnehmer einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Fotoshootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.

(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.

(3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Auftragnehmer kein Schaden entstanden ist.

(4) Kommt das Fotoshooting aufgrund eines Umstands, der außerhalb der Sphäre der Fotografin liegt nicht zustande, so wird eine Entschädigung i. H. v. 30% des Gesamtpreises des Shootings berechnet. Dies entspricht nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge weniger als dem zu erwartenden Schaden der Fotografin aufgrund des Auftragsverlust und der damit einhergehenden Freihaltung des Termins. Der Kundschaft bleibt es jedoch nachgelassen, den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei als der Vorschuss.

(5) Ausnahmen hiervon sind Stornierungen von Shootings aufgrund eines schweren Krankheitsfalls der Kundschaft (Attest muss vorgelegt werden) oder Todesfall (Familie). Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.

(6) Wird ein Shooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, dann werden 30% des Gesamtpreises des Shootings berechnet.

(7) Shootings, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, werden vollständig berechnet.

§4 HAFTUNG I GEFAHRÜBERGANG

(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

(2) Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

(4) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(5) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Auftragnehmer, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit, Krankheit naher Angehöriger, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zum Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Die Anzahlung wird im Falle der Nichtdurchführung voll erstattet.

(6) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

§5 AUSSCHLUSS DES WIDERRUFSRECHT

(1) Ein Recht zum Widerruf des Auftrages nach §312g Abs. 1 BGB (Widerrufsrecht) ist ausgeschlossen, da bestellte Fotoprodukte nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung maßgeblich ist oder diese eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§312g Abs. 2 Nummer 1 BGB). Das Widerrufsrecht ist ebenfalls bei digitalen Produkten erloschen, da diese beliebig vervielfältigt werden können und es dem Auftraggeber nicht möglich ist beispielsweise eine Löschung dieser auf dem Medium des Auftraggebers nachzuweisen.

§6 DATENSCHUTZ

(1) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

(2) Der Auftraggeber ist damit einverstanden von Isabelle Schlomann in schriftlicher Form via E-Mail, WhatsApp oder telefonischer Form kontaktiert zu werden, um diesen über den Ablauf der persönlichen Galerie zu informieren, Glückwünsche und Festtagswünsche zu kommen zu lassen. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit, dies schriftlich zu widerrufen.

§7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN / SALVATORISCHE KLAUSEL

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Auftragnehmer als Gerichtsstand vereinbart.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.